Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|