BSG - Urteil vom 07.12.2017
B 14 AS 7/17 R
Normen:
SGB X § 45 Abs. 1; SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 2. Alt.;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 09.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 61/14
SG Dessau-Roßlau, vom 02.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1933/10

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeRechtmäßigkeit der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes im sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenLeistungsausschluss wegen des Bezuges einer russischen Altersrente

BSG, Urteil vom 07.12.2017 - Aktenzeichen B 14 AS 7/17 R

DRsp Nr. 2018/3318

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren Leistungsausschluss wegen des Bezuges einer russischen Altersrente

Die Prüfung, ob der Bezug einer ausländischen Rente zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II führt, erfordert konkrete Feststellungen zur bezogenen Rente und zu deren Einordnung in das ausländische Rentensystem, die eine rechtsvergleichende Qualifizierung tragen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. März 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB X § 45 Abs. 1; SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 2. Alt.;

Gründe:

I

Umstritten sind die Aufhebung der Leistungsbewilligungen und die Erstattung erbrachter Leistungen für Januar 2005 bis Oktober 2009 wegen des Bezugs einer russischen Rente.