Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.01.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Zugrundelegung eines Regelbedarfs iHv 571 EUR monatlich für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018.
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