1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2023 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10 zu tragen, die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt nur noch im Rahmen der Widerklage der Beklagten über die Herausgabe von Zugangsdaten für Social-Media-Accounts sowie die Herausgabe bzw. der Übertragung einer Internetdomain.
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