Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 5. August 2019 aufgehoben. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von monatlich 763,50 EUR für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. November 2019 zu zahlen.
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu erstatten.
Dem Antragsteller wird für den Beschwerderechtszug ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., B-Straße, B-Stadt bewilligt.
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