SG Schleswig, vom 17.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 RJ 75/03
Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Versorgungsehe
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.2006 - Aktenzeichen L 1 R 99/06
DRsp Nr. 2007/3175
Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Versorgungsehe
Die in § 46 Abs. 2aSGB VI enthaltene gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe ist nur durch den Vollbeweis des Gegenteils zu widerlegen. Der Vollbeweis für eine Liebesheirat ist nicht erbracht, wenn ein seit 22 Jahren eheähnlich zusammenlebendes Paar zwischen zwei in engem zeitlichen und kausalen Zusammenhang stehenden Operationen des Mannes heiratet. Das gilt auch dann, wenn zu der Zeit die Lebensbedrohlichkeit der Krebserkrankung medizinisch noch nicht eindeutig prognostiziert war und die spätere Witwe wirtschaftlich abgesichert erschien. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]