BSG - Beschluss vom 16.11.2020
B 10 EG 7/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; BEEG § 2b;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 11.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 EG 2/18
SG Kiel, vom 06.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 EG 22/15

Anspruch auf höheres Elterngeld unter Zugrundelegung eines anderen BemessungszeitraumesGrundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 16.11.2020 - Aktenzeichen B 10 EG 7/20 B

DRsp Nr. 2021/1913

Anspruch auf höheres Elterngeld unter Zugrundelegung eines anderen Bemessungszeitraumes Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Juni 2020 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; BEEG § 2b;

Gründe

I