BSG - Urteil vom 25.11.2015
B 3 KR 3/15 R
Normen:
SGB V § 11 Abs. 5 S. 1; SGB V § 47; SGB VII § 47;
Fundstellen:
BSGE 120, 113
NJW 2016, 10
NJW
NZA 2016, 752
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 25.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 1/4 KR 449/12
SG Osnabrück, vom 06.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 378/10

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Anwendung der Ausschlussregelung des § 11 Abs. 5 S. 1 SGB V bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

BSG, Urteil vom 25.11.2015 - Aktenzeichen B 3 KR 3/15 R

DRsp Nr. 2016/5606

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Anwendung der Ausschlussregelung des § 11 Abs. 5 S. 1 SGB V bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

Eine wegen ihrer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Person kann von der Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld auch dann beanspruchen, wenn sie sich mit ihrer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit als Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert hat und die Berufsgenossenschaft wegen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines bei der Unternehmertätigkeit erlittenen Arbeitsunfalls Verletztengeld zahlt.

Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2014 und des Sozialgerichts Osnabrück vom 6. September 2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 21. Januar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. September 2010 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin Krankengeld in gesetzlicher Höhe für die Zeiträume vom 13. April 2008 bis zum 30. Mai 2008, vom 28. April 2009 bis zum 17. Januar 2010 sowie vom 18. Mai 2010 bis zum 5. Juli 2010 zu zahlen.