LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.07.2005
L 5 KR 187/04
Normen:
SGB V § 44 Abs. 2 § 46 S. 1 Nr. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 337/02

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Erfordernis einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung und -bescheinigung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2005 - Aktenzeichen L 5 KR 187/04

DRsp Nr. 2008/17018

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Erfordernis einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung und -bescheinigung

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit beinhaltet nicht das Erfordernis einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung und -bescheinigung. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist nur Voraussetzung für das Entstehen eines Krankengeldanspruchs für den Zeitraum der Krankengeldzahlung, nicht aber für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (hier zum Anspruch eines freiwillig Versicherten auf Krankengeld nach einer in der Satzung bestimmten dreiwöchigen Karenzzeit). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 2 § 46 S. 1 Nr. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanz: SG Koblenz, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 337/02