Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. August 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der in Kanada geborene, vom 1.9.2010 bis 27.3.2011 als Eishockeytrainer und -profispieler beschäftigt gewesene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger war seit Dezember 2010 infolge der bei einem Eishockeyspiel erlittenen Rückenverletzung arbeitsunfähig krank und bezog nach ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit (AU) seit 25.1.2011 Krankengeld (Krg). Er ist mit seinem Begehren, Krg über den 23.5.2011 hinaus gewährt zu erhalten, in zweiter Instanz ohne Erfolg geblieben; dieses Leistungsende ergab sich aufgrund eines von der Beklagten im Berufungsverfahren abgegebenen, angenommenen Teilanerkenntnis, nachdem die Beklagte und das
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