Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 2. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt Krankengeld für den Zeitraum vom 13. Januar 2017 bis zum 19. Januar 2017.
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