Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 28. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit der Kläger sich gegen die im Bescheid vom 5. September 2012 erklärte Aufrechnung wendet.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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Der Kläger wendet sich gegen zwei Erstattungsforderungen des Beklagten und eine zugleich erklärte Aufrechnung.
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