Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29. August 2019 abgeändert und die Beklagte unter Abänderung ihres Bescheides vom 15. März 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. November 2018 verurteilt, der Klägerin weitere 70,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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