Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Im Streit ist ein Anspruch der Klägerin als Rechtsnachfolgerin der G (G) auf Zahlung der Kosten für deren stationäre Pflege vom 2.10.2014 bis zum 18.9.2015.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|