LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 27.01.2005
L 13 VG 5/03
Normen:
BVG § 30 Abs. 2 § 60 Abs. 1 S. 3 ; OEG § 1 Abs. 1 ; SGB X § 44 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 28.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 VG 72/00

Anspruch auf Leistungen nach dem OEG, Verlängerung der Antragsfrist für Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen L 13 VG 5/03

DRsp Nr. 2008/20473

Anspruch auf Leistungen nach dem OEG, Verlängerung der Antragsfrist für Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie

Eine verspätete Antragstellung nach dem OEG kann nach langjährigem sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie auch dann unverschuldet sein, wenn zu früheren Zeitpunkten ein Strafantrag und ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft gestellt worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 2 § 60 Abs. 1 S. 3 ; OEG § 1 Abs. 1 ; SGB X § 44 Abs. 4 ;
Vorinstanz: SG Bremen, vom 28.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 VG 72/00