SG Bremen, vom 28.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 VG 72/00
Anspruch auf Leistungen nach dem OEG, Verlängerung der Antragsfrist für Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen L 13 VG 5/03
DRsp Nr. 2008/20473
Anspruch auf Leistungen nach dem OEG, Verlängerung der Antragsfrist für Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie
Eine verspätete Antragstellung nach dem OEG kann nach langjährigem sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie auch dann unverschuldet sein, wenn zu früheren Zeitpunkten ein Strafantrag und ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft gestellt worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]