BSG - Urteil vom 16.12.2015
B 14 AS 15/14 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU § 2; AufenthG;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 27.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 378/12
SG Wiesbaden, vom 01.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 125/12

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Leistungsausschluss für EU-Ausländer ohne eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Familienangehöriger nach dem FreizügG/EU oder ohne ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG

BSG, Urteil vom 16.12.2015 - Aktenzeichen B 14 AS 15/14 R

DRsp Nr. 2016/7583

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Leistungsausschluss für EU-Ausländer ohne eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Familienangehöriger nach dem FreizügG/EU oder ohne ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG

Der Kurztext wird in Kürze nachgeführt!

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU § 2; AufenthG;

Gründe:

I

Umstritten sind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) vom 1.8. bis zum 11.10.2011.