Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Im Streit steht die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II während einer Adaptionsmaßnahme bei Suchterkrankung von November 2015 bis März 2016.
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