LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.09.2019
L 7 AS 1114/19 B ER
Normen:
SGB II § 24 Abs. 1; SGB II § 56; SGB II § 58 Abs. 2; SGB II § 59; SGB I § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3; SGB I §§ 60 ff.; SGG § 86b Abs. 2 S. 1-2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 08.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 67 AS 2641/19

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen VerfahrenKeine zuschussweise Gewährung von Leistungen für die Neubeschaffung bzw. Erneuerung eines PassesErforderlichkeit der Identitätsfeststellung vor der Leistungsbewilligung

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.09.2019 - Aktenzeichen L 7 AS 1114/19 B ER

DRsp Nr. 2019/15417

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Keine zuschussweise Gewährung von Leistungen für die Neubeschaffung bzw. Erneuerung eines Passes Erforderlichkeit der Identitätsfeststellung vor der Leistungsbewilligung

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.07.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 24 Abs. 1; SGB II § 56; SGB II § 58 Abs. 2; SGB II § 59; SGB I § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3; SGB I §§ 60 ff.; SGG § 86b Abs. 2 S. 1-2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Der am 00.00.1969 geborene Antragsteller ist estnischer Staatsbürger. Er ist im Besitz eines estnischen Personalausweises, dessen Gültigkeitsdatum ("date of expiry") am 08.06.2015 abgelaufen ist. Von seinem eingetragenen Lebenspartner lebt er seit 2011 dauerhaft getrennt. Der Antragsteller lebte zunächst in V und bezog dort zeitweise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Zum 01.02.2018 gab der Antragsteller an, dass er zu seiner Mutter in die M Straße 00, E gezogen sei. Der Umzug sei erfolgt, um seine Mutter zu pflegen; er sei bei seiner Mutter mietkostenfrei untergekommen.