Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialrechts Heilbronn vom 11. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten im Berufungsverfahren.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 31.128,24 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung von Kosten in Höhe von 31.128,24 Euro, die während eines Aufenthaltes von N. und deren drei minderjährigen Kindern in einem Frauenhaus im Zeitraum vom 01.02.2017 bis 06.07.2017 entstanden sind.
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