Die Berufung der Klägerinnen gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 10. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerinnen begehren höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Zeitraum vom 01.06.2013 bis 31.05.2014 unter Berücksichtigung von Tilgungszahlungen auf zwei Immobiliendarlehen als Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
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