Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 8. Dezember 2017 sowie der Bescheid des Beklagten vom 25. April 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Mai 2017 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen.
Zwischen den Beteiligten ist ein Erstattungsanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|