SG Koblenz, vom 14.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 VG 12/01
Anspruch auf Opferentschädigung für ehemalige jugoslawische Staatsangehörige vor dem 1.7.1990
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2005 - Aktenzeichen L 4 VG 2/04
DRsp Nr. 2008/20558
Anspruch auf Opferentschädigung für ehemalige jugoslawische Staatsangehörige vor dem 1.7.1990
Haben damals jugoslawische Staatsbürger vor dem 1.7.1990 in der Bundesrepublik Deutschland Gewalttaten erlitten, so stehen ihnen auch dann keine Versorgungsansprüche nach dem OEG zu, wenn sie später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]