Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 21. November 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Gewährung von Pflegeunterstützungsgeld aufgrund der von dem Kläger an seine Mutter erbrachten Pflegeleistungen.
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