LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 23.08.2005
L 2 B 36/05 AL
Normen:
BRAO § 27 Abs. 2 ; RVG § 46 Abs. 1 ; SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 121 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Dessau - XX - 23.05.2005,

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, Vergütung von Auslagen

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2005 - Aktenzeichen L 2 B 36/05 AL

DRsp Nr. 2008/9097

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, Vergütung von Auslagen

Die entsprechende Anwendung von § 121 Abs. 3 ZPO auf das sozialgerichtliche Verfahren erlaubt die Beiordnung eines Rechtsanwalts, der im Sozialgerichtsbezirk seinen Sitz hat, ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Trotz der Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts darf die Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall nicht unterbleiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAO § 27 Abs. 2 ; RVG § 46 Abs. 1 ; SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 121 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Dessau - XX - 23.05.2005,