Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, Vergütung von Auslagen
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2005 - Aktenzeichen L 2 B 36/05 AL
DRsp Nr. 2008/9097
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, Vergütung von Auslagen
Die entsprechende Anwendung von § 121 Abs. 3ZPO auf das sozialgerichtliche Verfahren erlaubt die Beiordnung eines Rechtsanwalts, der im Sozialgerichtsbezirk seinen Sitz hat, ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Trotz der Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts darf die Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall nicht unterbleiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]