LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.09.2005
L 10 LW 2291/05
Normen:
ALG § 13 Abs. 1 S. 1 § 13 Abs. 1 S. 2 § 21 ; SGB VI § 43 § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 02.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 LW 4271/04

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2005 - Aktenzeichen L 10 LW 2291/05

DRsp Nr. 2006/6571

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte

Eine gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisse nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG kommt bei der noch nicht erfolgten Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens des Versicherten nicht in Betracht. Dabei stellt die Erwerbsminderung kein entsprechendes Rechtsverhältnis dar, sondern lediglich ein einzelnes Element eines Anspruchs. Es ist daher der gerichtlichen Feststellung entzogen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ALG § 13 Abs. 1 S. 1 § 13 Abs. 1 S. 2 § 21 ; SGB VI § 43 § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.