LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.09.2005 L 10 LW 2291/05
Normen:
ALG § 13 Abs. 1 S. 1 § 13 Abs. 1 S. 2 § 21 ; SGB VI § 43 § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 02.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 LW 4271/04
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2005 - Aktenzeichen L 10 LW 2291/05
DRsp Nr. 2006/6571
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte
Eine gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisse nach § 55 Abs. 1 Nr. 1SGG kommt bei der noch nicht erfolgten Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens des Versicherten nicht in Betracht. Dabei stellt die Erwerbsminderung kein entsprechendes Rechtsverhältnis dar, sondern lediglich ein einzelnes Element eines Anspruchs. Es ist daher der gerichtlichen Feststellung entzogen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
ALG § 13 Abs. 1 S. 1 § 13 Abs. 1 S. 2 § 21 ; SGB VI § 43 § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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