LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.12.2006
L 10 R 3434/06
Normen:
SGB VI § 240 § 43 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 31.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 3260/04

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei unter dreistündigem Leistungsvermögen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen L 10 R 3434/06

DRsp Nr. 2007/3077

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei unter dreistündigem Leistungsvermögen

Im Berufungsverfahren ist weiterhin hilfsweise ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu prüfen, wenn vor dem Sozialgericht Rente wegen voller und hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung auch bei Berufsunfähigkeit begehrt wird und das Sozialgericht zur Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung verurteilt, weil es von einem unter dreistündigen Leistungsvermögen ausgeht. Bei unter dreistündigem Leistungsvermögen ohne die Aussicht auf eine Besserung des Gesundheitszustandes sind die Regelungen der § 43 Abs. 1 und § 240 SGB VI gegenüber § 43 Abs. 2 SGB VI anders als bei einer so genannten Arbeitsmarktrente nachrangig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 240 § 43 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 31.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen