Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 12.07.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Auszahlung ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in voller Höhe ohne Verminderung aufgrund Überschreitens von Hinzuverdienstgrenzen.
Die 1964 geborene Klägerin bezieht seit dem 01.08.2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer. Die Klägerin und die Beklagte schlossen im März 2016 vor dem Sozialgericht Reutlingen ((
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