Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Februar 2019 und des Sozialgerichts München vom 8. Februar 2018 aufgehoben.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 28. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Juli 2017 verpflichtet, die Klägerin für ihre Beschäftigung bei der CF GmbH auch in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2014 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.
Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten für alle Rechtszüge zu erstatten.
Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|