BSG - Urteil vom 17.12.2013
B 11 AL 11/12 R
Normen:
SGB III § 172 Abs. 1a; SGB III § 98 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2014, 16
DB 2014, 7
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 15.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 234/09
SG Chemnitz, vom 23.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 691/08

Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld; Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme

BSG, Urteil vom 17.12.2013 - Aktenzeichen B 11 AL 11/12 R

DRsp Nr. 2014/4602

Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld; Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme

Die persönlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld sind bei Arbeitnehmern im Zeitraum der Teilnahme an einer durch den Rentenversicherungsträger bereits vor Beginn des Arbeitsausfalls bewilligten Maßnahme der medizinischen Rehabilitation nicht erfüllt, wenn Arbeitsunfähigkeit nicht besteht.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. März 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 172 Abs. 1a; SGB III § 98 Abs. 2;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug).

Der Kläger ist Inhaber eines Betriebs für Holz- und Bautenschutz. Im Dezember 2007 zeigte er der Beklagten einen voraussichtlichen Arbeitsausfall für die Monate Januar bis März 2008 an, von dem sieben Beschäftigte betroffen seien. Zu diesen Beschäftigten zählte auch der Arbeitnehmer D, dem der zuständige Rentenversicherungsträger bereits im November 2007 eine Leistung der medizinischen Rehabilitation in Form eines voraussichtlich dreiwöchigen Aufenthalts in einer stationären Einrichtung bewilligt hatte.