Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt Entschädigung für die Dauer eines Verfahrens der Streitwertfestsetzung (L
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