Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Umstritten ist, ob der Klägerin, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bezieht, vom 1.12.2014 bis zum 31.5.2015 ein Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II zusteht.
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