SG Stade - Gerichtsbescheid vom 13.07.2005
S 19 SO 22/05
Normen:
SGB II § 20 § 23 § 44 ;

Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Fahrtkosten neben dem Regelbedarf

SG Stade, Gerichtsbescheid vom 13.07.2005 - Aktenzeichen S 19 SO 22/05

DRsp Nr. 2008/17214

Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Fahrtkosten neben dem Regelbedarf

§ 23 Abs 3 SGB II zählt abschließend Leistungen für Bedarfe auf, die nicht durch die Regelsätze bzw das Sozialgeld abgedeckt sind. Darunter fallen nicht die monatlichen Kosten eines Kindes für Fahrten zur Schule. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 20 § 23 § 44 ;