SG Stade - Gerichtsbescheid vom 13.07.2005 S 19 SO 22/05
Normen:
SGB II § 20 § 23 § 44 ;
Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Fahrtkosten neben dem Regelbedarf
SG Stade, Gerichtsbescheid vom 13.07.2005 - Aktenzeichen S 19 SO 22/05
DRsp Nr. 2008/17214
Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Fahrtkosten neben dem Regelbedarf
§ 23 Abs 3 SGB II zählt abschließend Leistungen für Bedarfe auf, die nicht durch die Regelsätze bzw das Sozialgeld abgedeckt sind. Darunter fallen nicht die monatlichen Kosten eines Kindes für Fahrten zur Schule. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]