Anspruch auf Sozialhilfe, Eingliederungshilfe nach Erreichen der Regelaltersgrenze
SG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2005 - Aktenzeichen S 55 SO 528/05 ER
DRsp Nr. 2008/9227
Anspruch auf Sozialhilfe, Eingliederungshilfe nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet der Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für den Besuch einer Tagesförderstätte nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]