SG Berlin - Beschluss vom 20.12.2005
S 2 SO 5716/05 ER
Normen:
SGB XII § 34 ;

Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit

SG Berlin, Beschluss vom 20.12.2005 - Aktenzeichen S 2 SO 5716/05 ER

DRsp Nr. 2008/9142

Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit

Erst wenn die bisher bewohnte Wohnung gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann und deshalb eine Unterbringung nur in einer Not- oder Obdachloseneinrichtung in Betracht kommt, droht Wohnungslosigkeit einzutreten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 34 ;