Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gegen die Beklagte Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Betreuung durch einen Berufsbetreuer hat.
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