Die Berufung gegen das am 29.07.2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund der Urteile erster und zweiter Instanz vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
I.
I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. II. 1. 2. 3. 4. 5. 6. III. IV.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|