OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.01.2022
2 U 26/21
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 3 S. 1; BGB § 241 Abs. 2; PatG § 8;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 28/20

Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des Anteils an einem PatentSchienentransportsystem für die Beladung und Entladung der Kombüse eines FlugzeugsFehlende AktivlegitimationAnmeldung einer Erfindung von einem Nichtberechtigten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen 2 U 26/21

DRsp Nr. 2022/7308

Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des Anteils an einem Patent Schienentransportsystem für die Beladung und Entladung der Kombüse eines Flugzeugs Fehlende Aktivlegitimation Anmeldung einer Erfindung von einem Nichtberechtigten

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 29.07.2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund der Urteile erster und zweiter Instanz vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 3 S. 1; BGB § 241 Abs. 2; PatG § 8;

Gründe

I.

I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. II. 1. 2. 3. 4. 5. 6. III. IV.