LAG Köln - Urteil vom 20.12.2013
4 Sa 528/13
Normen:
Tarifvertrag Wechsel und Förderung für die Mitarbeiter des Bordpersonals der L GmbH;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4974/12

Anspruch auf Umschulung und Einsatz auf anderem FlugzeugmusterAnspruch aus Tarifvertrag nur für PersonalvertretungAnspruch aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz

LAG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 528/13

DRsp Nr. 2014/5642

Anspruch auf Umschulung und Einsatz auf anderem Flugzeugmuster Anspruch aus Tarifvertrag nur für Personalvertretung Anspruch aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz

Trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Zahlung der Arbeitsvergütung anwendbar, wenn diese durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben wird oder der Arbeitgeber die Leistung nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer erlaubt aber noch nicht den Schluss, diese bildeten eine Gruppe.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.06.2013 - 8 Ca 4974/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag Wechsel und Förderung für die Mitarbeiter des Bordpersonals der L GmbH;

Tatbestand