KG - Beschluss vom 21.01.2021
10 U 1/20
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 197/19

Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung im InternetIdentifizierende Verdachtsberichterstattung im Hinblick auf einen Vorwurf des sexuellen MissbrauchsVoraussetzungen einer individuellen BetroffenheitZulässigkeit einer Veröffentlichung über strafrechtlich relevantes Verhalten

KG, Beschluss vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 10 U 1/20

DRsp Nr. 2021/15069

Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung im Internet Identifizierende Verdachtsberichterstattung im Hinblick auf einen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Voraussetzungen einer individuellen Betroffenheit Zulässigkeit einer Veröffentlichung über strafrechtlich relevantes Verhalten

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 197/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieser Beschluss ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 10.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen eine online-Berichterstattung der Beklagten und begehrt die Erstattung vorgerichtliche Anwaltskosten.