KG - Urteil vom 22.10.2020
10 U 184/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 27.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 226/18

Anspruch auf Unterlassung einer BerichterstattungBerechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vorliegend verneint)Voraussetzungen einer Selbstöffnung

KG, Urteil vom 22.10.2020 - Aktenzeichen 10 U 184/18

DRsp Nr. 2022/13884

Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vorliegend verneint) Voraussetzungen einer Selbstöffnung

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.09.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 226/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist im Hinblick auf die Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;

Gründe:

I.