KG - Urteil vom 20.05.2021
10 U 25/21
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; KUG §§ 22 f.;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 11.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 714/19

Anspruch auf Unterlassung einer Bildveröffentlichung in einer ZeitschriftRechtswidrige Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsKriterien für ein Bildnis aus dem Bereich der ZeitgeschichteGewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes

KG, Urteil vom 20.05.2021 - Aktenzeichen 10 U 25/21

DRsp Nr. 2021/16336

Anspruch auf Unterlassung einer Bildveröffentlichung in einer Zeitschrift Rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kriterien für ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.02.2021 - 27 O 714/19 - insoweit abgeändert und die Klage abgewiesen, als die Beklagte zur Zahlung eines 1.120,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2020 übersteigenden Betrages an die Kläger verurteilt worden ist.

Die weitergehende Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; KUG §§ 22 f.;

Gründe:

I.