Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.
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