BSG - Urteil vom 14.12.1995
2 RU 2/95
Normen:
RVO § 560 Abs. 1 S. 2 § 561 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuA 1996, 364
BB 1996, 1281
DB 1997, Beil. 6 S. 6
NZS 1996, 341
SozR 3-2200 § 560 Nr. 3
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen, vom 01.08.1994

Anspruch auf Verletztengeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

BSG, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 2 RU 2/95

DRsp Nr. 1996/20523

Anspruch auf Verletztengeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

Für die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit steht auch einem freiwillig unfallversicherten Unternehmer, der bei seiner selbständigen Tätigkeit einen Arbeitsunfall erleidet, Verletztengeld ohne Anrechnung des für denselben Zeitraum aus einer abhängigen Beschäftigung fortgezahlten Arbeitsentgelts zu (Fortführung von BSG vom 4.12.1991 - 2 RU 76/90 = SozR 3-2200 § 560 Nr. 1). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 560 Abs. 1 S. 2 § 561 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beteiligten streiten, ob der Anspruch des Klägers auf Verletztengeld aus seiner freiwilligen Unternehmerversicherung ruht (§ 560 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung [ RVO ]), soweit er Lohnfortzahlung aus einer anderweitigen abhängigen Beschäftigung erhalten hat.