BSG - Urteil vom 04.12.1991
2 RU 76/90
Normen:
RVO § 560 Abs. 1 S. 1, § 560 Abs. 1 S. 2, § 570, § 571 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 560 Nr. 1

Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige Tätigkeit ausübt

BSG, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen 2 RU 76/90

DRsp Nr. 1998/7725

Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige Tätigkeit ausübt

1. Erleidet ein Unternehmer einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Unternehmertätigkeit und verursacht die dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit auch eine solche hinsichtlich der vom Unternehmer außerdem ausgeübten unselbständigen Tätigkeit, so sind der Berechnung des Verletztengeldes grundsätzlich sein Arbeitseinkommen und sein Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 560 Abs. 1 S. 1, § 560 Abs. 1 S. 2, § 570, § 571 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten, ob der Anspruch des Klägers auf Verletztengeld ruht (§ 560 Abs 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung [ RVO ]), soweit er eine Gehaltsfortzahlung erhalten hat.

Der Kläger ist als selbständiger Tierarzt bei der Beklagten gegen Arbeitsunfall versichert. Neben der freiberuflichen Tätigkeit ist er beim Landratsamt N. als Fleischbeschauer im Angestelltenverhältnis beschäftigt und während dieser Tätigkeit beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband unfallversichert.