I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 27. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten im Überprüfungsverfahren die Gewährung eines höheren Verletztengeldes für einen von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall.
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