Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. März 2018 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 13. Mai 2016 zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
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Der Kläger begehrt Verletztenrente ab dem 13.7.2012.
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