Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Der Kläger begehrt eine Versorgungsleistung nach dem
Der 1947 in Kasachstan geborene Kläger ist als Spätaussiedler anerkannt und lebt seit März 1996 in Deutschland. Seine Eltern waren Wolgadeutsche und wurden im Jahr 1941 nach Ausbruch des Deutsch-Sowjetischen Krieges nach Kasachstan in das Gebiet P. deportiert. Dort wurden sie in eine in M. gelegene Sondersiedlung untergebracht. In dieser Region befand sich das Atomwaffentestgelände Semipalatinsk der Sowjetunion, die dort zwischen 1949 und 1991 überwiegend zu militärischen Zwecken nukleare Bombentests durchführte.
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