SG Speyer, vom 21.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 56/04
Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Ritalin zur Behandlung einer ADHS im Erwachsenenalter
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen L 5 KR 56/05
DRsp Nr. 2008/17016
Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Ritalin zur Behandlung einer ADHS im Erwachsenenalter
Zur Behandlung einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung haben Erwachsene keinen Anspruch auf Versorgung mit Ritalin oder anderen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Methylphenidat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]