LSG Saarland - Urteil vom 13.12.2005
L 5 VS 6/02
Normen:
SGG § 54 Abs. 1 § 54 Abs. 2 § 54 Abs. 2 S. 1 § 55 Abs. 1 Nr. 3 ; SVG § 81 Abs. 1 Alt. 1 § 81 Abs. 6 § 85 § 86 § 88 Abs. 1 S. 1 § 88 Abs. 2 S. 1 § 88 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 10 VS 801/00 - 04.03.2002,

Anspruch auf Wehrdienstbeschädigung nach Tod eines Berufssoldaten nach dienstlich angeordnetem Dauerlauf

LSG Saarland, Urteil vom 13.12.2005 - Aktenzeichen L 5 VS 6/02

DRsp Nr. 2008/9047

Anspruch auf Wehrdienstbeschädigung nach Tod eines Berufssoldaten nach dienstlich angeordnetem Dauerlauf

1. Die Witwe eines bei einem durch die Teilnahme an einem dienstlich angeordneten Dauerlaufs verstorbenen Berufssoldaten kann im Wege der Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen die Ablehnung eines Ausgleichs nach § 85 SVG verlangen, dass der Tod des Soldaten die Folge einer Wehrdienstbeschädigung war, obwohl in diesen Fällen nicht das Bundesministerium für Verteidigung, sondern die mit der Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden zur Entscheidung berufen sind.