LAG Köln - Urteil vom 11.12.2013
5 Sa 429/13
Normen:
MTV Erfrischungstränke-Industrie Nordrhein-Westfalen § 20;
Fundstellen:
DB 2014, 2420
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2887/12

Anspruch auf Weihnachtsgeld für BetriebsrentnerAnspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher ÜbungGegenläufige betriebliche Übung im BetriebsrentenrechtAnsprüche aus betrieblicher Altersversorgung und AusschlussfristenFrist für Erweiterung des Berufungsantrags

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 429/13

DRsp Nr. 2014/6093

Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung Gegenläufige betriebliche Übung im Betriebsrentenrecht Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und Ausschlussfristen Frist für Erweiterung des Berufungsantrags

1. Der Anspruch auf ein Weihnachtsgeld für Betriebsrentner kann aus einer betrieblichen Übung erwachsen. Eine betriebliche Übung kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer, nachdem er Betriebsrentner geworden ist, das "Rentnerweihnachtsgeld" nie erhalten hat. Die verpflichtende Wirkung der betrieblichen Übung tritt zugunsten derjenigen aktiven Arbeitnehmer ein, die schon unter der Geltung der Übung in dem Betrieb gearbeitet haben. Die Arbeitnehmer können darauf vertrauen, dass die Übung dann noch fortgeführt wird, wenn sie selbst die vorausgesetzten Bedingungen erfüllen. Da es sich um eine betriebliche, nicht um eine individuelle Übung handelt, kommt es nicht darauf an, ob und wie oft der Arbeitnehmer selbst schon in die Übung einbezogen worden war.