BAG - Urteil vom 27.10.2010
10 AZR 410/09
Normen:
GG Art. 3; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Sonderregelungen für die Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen (Schiffen) und von schwimmenden Geräten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. b (SR 2b zum MTArb) Nr. 13 Abs. 1; TVöD -BT-V Bund § 47 Nr. 10 Abs. 3; TVÜ-Bund § 2 Abs. 1; TVÜ-Bund § 23; TVöD § 19 Abs. 5;
Fundstellen:
AP TVÜ § 2 Nr. 3
NZA 2011, 711
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 27.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1976/08
ArbG Wilhelmshaven, vom 05.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 277/07

Anspruch auf Zahlung einer Auswärtszulage gemäß Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der SR 2b zum MTArb nach Inkrafttreten des TVöD

BAG, Urteil vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 410/09

DRsp Nr. 2011/997

Anspruch auf Zahlung einer Auswärtszulage gemäß Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der SR 2b zum MTArb nach Inkrafttreten des TVöD

Orientierungssätze: 1. Infolge der Ersetzung der tariflichen Sonderregelung SR 2b zum MTArb durch den TVöD ist die nach Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der SR 2b zum MTArb geregelte Auswärtszulage mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 weggefallen. 2. Die Tarifvertragsparteien konnten im Zuge der Neuregelung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes die Auswärtszulage abschaffen.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. April 2009 - 8 Sa 1976/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

GG Art. 3; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Sonderregelungen für die Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen (Schiffen) und von schwimmenden Geräten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. b (SR 2b zum MTArb) Nr. 13 Abs. 1; TVöD -BT-V Bund § 47 Nr. 10 Abs. 3; TVÜ-Bund § 2 Abs. 1; TVÜ-Bund § 23; TVöD § 19 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Weitergewährung einer Auswärtszulage nach dem Inkrafttreten des TVöD.